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Ausweis und Geschlechtseintrag auf Reisen: Was trans und nicht-binäre Personen wissen sollten

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Ein Pass, der nicht zum eigenen Aussehen oder Namen passt, macht aus einer Grenzkontrolle schnell eine Stresssituation. Die Regeln dazu ändern sich gerade in mehreren Ländern gleichzeitig – ein Überblick, Stand August 2026.

Ein Pass, der nicht zum eigenen Aussehen oder Namen passt, macht aus einer Grenzkontrolle schnell eine Stresssituation. Für trans und nicht-binäre Reisende ist das keine Ausnahme, sondern Alltag – und die Regeln dazu ändern sich gerade in mehreren Ländern gleichzeitig. Ein Überblick, Stand August 2026.

Deutschland: einfacher Geschlechtseintrag, aber mit Wartezeit

Seit dem 1. November 2024 regelt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), wie der Geschlechtseintrag geändert wird. Wer den Eintrag oder Vornamen ändern will, gibt dafür eine einfache Erklärung beim Standesamt ab, ein Gerichtsverfahren wie unter dem alten Transsexuellengesetz von 1980 ist nicht mehr nötig. Das Standesamt stellt danach eine Bescheinigung aus, erst mit dieser lässt sich ein neuer Reisepass beantragen. Bis dahin bleibt der alte Ausweis gültig, muss nach der Änderung aber zeitnah ersetzt werden, weil er sonst nicht mehr mit dem amtlichen Eintrag übereinstimmt.

Wer die Änderung noch nicht abgeschlossen hat, kann sich innerhalb Deutschlands mit dem Ergänzungsausweis der dgti behelfen. Das Dokument trägt den gewählten Namen und das gelebte Geschlecht und ist bei der Polizei über das Informationssystem DOKIS als anerkanntes Zusatzdokument hinterlegt. Für Grenzkontrollen außerhalb Deutschlands ersetzt er jedoch keinen Pass – er kann Missverständnisse abfedern, ist rechtlich aber kein Reisedokument.

USA: eine Politik, die sich mehrfach gedreht hat

Besonders unübersichtlich ist die Lage bei US-Pässen. Ab 2022 konnten trans, nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen den Marker X eintragen lassen. Per Executive Order vom 20. Januar 2025 stoppte die Trump-Regierung diese Praxis: Neue Pässe werden seither nur noch mit M oder F ausgestellt, orientiert am bei der Geburt eingetragenen Geschlecht. Ein Bundesgericht ordnete im Juni 2025 in der Klage Orr v. Trump vorläufig an, X-Pässe für bestimmte Klägergruppen weiter auszustellen, der Oberste Gerichtshof setzte diese Anordnung am 6. November 2025 jedoch aus. Bereits ausgestellte Pässe mit X-Marker bleiben laut US-Außenministerium für Reisen und Wiedereinreise gültig.

Wer einen US-Pass mit X-Marker plant oder besitzt, sollte die Seite travel.state.gov vor jeder Reise neu prüfen – die Rechtslage ist in Bewegung, und was heute gilt, kann sich kurzfristig wieder ändern.

Sicherheitskontrollen am Flughafen

Auch ganz ohne Passfrage kann die Sicherheitskontrolle zur Hürde werden. Die Körperscanner der US-Flugsicherheitsbehörde TSA vergleichen Körper mit einem männlichen oder weiblichen Referenzmodell, das eine Beamtin oder ein Beamter vorab auswählt. Weicht der gescannte Körper von diesem Modell ab, etwa durch Binder, Prothesen oder Hormontherapie, löst das eine zusätzliche Kontrolle aus – im ungünstigen Fall mit Abtasten im Brust- oder Genitalbereich. Seit 2022 können TSA-PreCheck-Mitglieder ihr Geschlecht selbst angeben, unabhängig vom Ausweisdokument, und bei einer Abtastkontrolle steht es Reisenden frei, eine Person des selbst empfundenen Geschlechts dafür zu verlangen. An deutschen und den meisten europäischen Flughäfen ist das Geschlecht für die reine Identitätsprüfung inzwischen nachrangig, die konkrete Kontrollpraxis unterscheidet sich aber von Flughafen zu Flughafen.

Vor der Reise prüfen, nicht erst am Gate

Weil sich Regeln von Land zu Land und teils von Monat zu Monat unterscheiden, lohnt sich vor jeder Reise ein kurzer Check: Erkennt das Zielland den eigenen Geschlechtseintrag überhaupt an, und wie reagieren Behörden dort erfahrungsgemäß auf eine Abweichung zwischen Ausweisfoto und Erscheinungsbild? Organisationen wie die International Gay and Lesbian Travel Association (IGLTA) und ILGA World veröffentlichen laufend aktualisierte Länderübersichten, die solche Fragen für die Reiseplanung einordnen. Wer unsicher ist, sollte zusätzlich prüfen, ob die eigene Auslandskrankenversicherung geschlechtsangleichende Behandlungen und Hormontherapie im Ausland abdeckt – ein Punkt, der bei der Buchung leicht untergeht.

Häufige Fragen

Seit dem SBGG (in Kraft seit 1.11.2024) reicht eine einfache Erklärung beim Standesamt. Mit der ausgestellten Bescheinigung lässt sich anschließend ein neuer Reisepass beantragen.
Nein, nicht für Grenzübertritte. Er wird von der deutschen Polizei über DOKIS anerkannt und kann Alltagssituationen erleichtern, ersetzt im Ausland aber keinen Pass.
Stand August 2026 stellt das US-Außenministerium keine neuen Pässe mit X-Marker aus, nachdem der Oberste Gerichtshof im November 2025 eine gegenteilige Gerichtsanordnung ausgesetzt hat. Bereits ausgestellte X-Pässe bleiben gültig. Die Lage kann sich weiter ändern, aktuelle Infos gibt es auf travel.state.gov.
Das kann an Bindern, Prothesen oder Hormontherapie liegen, die vom Referenzmodell abweichen. Reisende dürfen bei einer folgenden Abtastkontrolle eine Person des selbst empfundenen Geschlechts verlangen. TSA-PreCheck erlaubt seit 2022 eine Selbstangabe des Geschlechts unabhängig vom Ausweis.
IGLTA und ILGA World veröffentlichen aktuelle Übersichten zur Anerkennung von Geschlechtseinträgen und zur Rechtslage für queere Reisende in einzelnen Ländern.
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Zuletzt geprüft: 18. August 2026

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