AGG: Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt dich vor Diskriminierung im Berufsleben. Hier erfährst du, welche Rechte du hast.

Was schützt das AGG?

Das AGG verbietet Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Identität in allen Phasen des Arbeitslebens:

  • Stellenausschreibung und Bewerbung
  • Einstellung und Arbeitsbedingungen
  • Beförderung und Weiterbildung
  • Kündigung

Beispiele für Diskriminierung

  • Ablehnung wegen sexueller Orientierung im Bewerbungsgespräch
  • Mobbing durch Kollegen wegen deiner Identität
  • Schlechtere Beförderungschancen als heterosexuelle Kollegen
  • Abwertende Kommentare oder "Witze" über LGBTQ+

Deine Rechte

  • Beschwerderecht: Dein Arbeitgeber muss eine Beschwerdestelle haben
  • Schadensersatz: Bei Diskriminierung kannst du Entschädigung fordern
  • Maßregelungsverbot: Du darfst nicht bestraft werden, weil du dich beschwerst

Was tun bei Diskriminierung?

  1. Dokumentieren: Datum, Zeugen, genaue Aussagen notieren
  2. Beschwerde einlegen: Schriftlich beim Arbeitgeber
  3. Beratung suchen: Betriebsrat, Gewerkschaft oder Antidiskriminierungsstelle
  4. Frist beachten: Ansprüche müssen innerhalb von 2 Monaten geltend gemacht werden
Wichtig: Du musst dich am Arbeitsplatz nicht outen. Aber wenn du geoutet bist oder geoutet wirst, hast du vollen gesetzlichen Schutz.